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Regeln und Gesetze der Schwesternschaft des Mondes:

 

  • §1 ) Einmal eine Schwester - immer eine Schwester! Eine Schwester zu werden, bedeutet, auf immerdar der Schwesternschaft anzugehören!

  • §2 ) Loyalität zur Gilde und zur Tochter des Mondes sei oberstes Gebot einer jeden Schwester! Anweisungen der Tochter des Mondes und den anderen Amtsinhaberinnen - wie dem Rat der Schwesternschaft und der Gildenrichterin - ist Folge zu leisten!

  • §3 ) Achte und ehre Deine Schwestern, denn sie sind ein Teil von Dir. Du bist ein Teil der Familie! Trage die Farben des Mondes mit Stolz und ebenso Dein Schwesternabzeichen!

  • §4 ) Die Stadt des Mondes soll ein Ort der Schwestern sein, wo sie in Ruhe und Frieden leben können. Kein Mann soll in Friedenszeiten dort leben. Und kein Wort soll aus der Stadt des Mondes herausdringen.

  • §5 ) Bewahre die Schwesternschaft vor Schaden, sei dieser materieller oder ideeller Natur!

  • §6 ) Behandle jeden mit Respekt, der Dich und die Schwesternschaft respektiert! Stehe loyal zu Deinen Verbündeten!

  • §7 ) Verteidige die Ehre der Schwesternschaft! Mehre den Ruhm und den Wohlstand der Schwesternschaft!

  • §8 ) Befolge die Gesetze der Schwesternschaft und die des Landes Stolzenforst!


Zusatzregeln

 

  • zu § 1 ) Was es bedeutet, eine Schwester zu sein

    Um in der Schwesternschaft nun aufgenommen zu werden, muß man sich erst in einer etwa dreiwöchigen Probezeit als würdig erweisen. Während der Probezeit ist die Schwesternschaft in jeder Weise würdig zu vertreten. Der Anwärterin stehen dabei erfahrene Schwestern als Mentoren zur Seite, die ihr mit Rat und Tat helfen.

    Wer eine Schwester heiraten will, muß zwei von drei Kämpfen gegen die Schwester gewinnen. Schwestern des Weißen Mondes können eine Vertreterin bestimmen.
    Diese Regel wird zur Tradition erklärt, das heißt, jede Schwester darf selbst entscheiden, ob sie der Tradition folgen will oder nicht. Über die Entscheidung ist die Gilde in Kenntnis zu setzen.

  • zu § 2 ) Rangfolge und Respekt

    Die Gildenführung besteht aus:

  • Tochter des Mondes (Gilden-Führerin)
  • Rat der Schwesternschaft (eine rote und eine weiße Schwester)
  • Gildenrichterin (für interne Angelegenheiten und für die Belange der Asusa-Ebene)
  • Diplomatin
  • Centura (die Führerin der Schwestern des Schwertes)

    Den Schwestern, die ein Amt innerhalb der Gilde innehaben, ist im Rahmen ihres Amtes der Respekt entgegenzubringen, der Ihr gebührt. Sämtlichen Anweisungen, die sich aus dem Amt ergeben ist Folge zu leisten.
    Dies betrifft insbesondere das Schüler/Lehrer Verhältnis bei Schulungen und Ausbildung.

  • zu § 3 ) Verhalten in der Schwesternschaft

    Außer bei rein privaten Aktionen und beim Kundschaften ist die Gildenkleidung und das Schwesternabzeichen zu tragen. Von der offiziellen Kleidung kann in Maßen abgewichen werden, um den persönlichen Stil einer Frau zu betonen. Dies ist mit der Gildenführung abzusprechen.

    Es gibt ein Gildengericht, bestehend aus der Gildenrichterin und zwei Beiräten, die per Losentscheid aus den anwesenden Schwestern gewählt werden, die Tochter des Mondes ist davon ausgenommen. Bei der Urteilfindung besitzt die Gildenrichterin zwei Stimmen, so das sie immer ein Unentschieden erreichen kann, sollten beide Beiräte anderer Meinung sein. In diesem Fall ist eine Abstimmung aller anwesenden Schwestern, mit Ausnahme der Tochter des Mondes und der evtl. Beschuldigten, erforderlich um ein Urteil zu finden, hierbei hat auch die Gildenrichterin nur _eine_ Stimme. Jede anwesende Schwester ist verpflichtet an dem Losentscheid teilzunehmen und als Beirätin tätig zu werden. Diese Aufgabe kann nicht abgelehnt werden. Das Gildengericht kann aktiv werden, entweder bei Gesetzesbrüchen von Schwestern oder nach einer Petition von 3 Schwestern. Stimmt das Gericht einstimmig ab, so kann es Entscheidungen der Tochter des Mondes überstimmen.
    Das Gildengericht wird ebenfalls im Rahmen der Protektorenfunktion der Schwesternschaft bei leichten Verfehlungen im Protektorat, bzw. bei Klagen von Bürgern aus diesem Gebiet tätig werden. Hierbei dürfen vom Gildengericht Geldstrafen verhängt werden, bei schlimmeren Taten oder keinem Ergebnis des Gerichtes, ist der Beschuldigte der höheren Justiz von Minoc oder Vesper zuzuführen. Die eingenommenen Gelder werden einem Fond, der zu öffentlichen Projekten in der Ebene genutzt werden soll, zufließen.

  • zu § 4 ) Die Stadt des Mondes

    Es ist STRENGSTENS untersagt Fremde, ohne vorherige Absprache mit der Tochter des Mondes oder ihrer Stellvertreterin, auf das Gildengelände zu lassen. Hierzu zählen auch Familienmitglieder und Kinder.
    Hierbei gilt das einmal ausgesprochene Einverständnis der Tochter des Mondes bis auf Widerruf für diese Personen. Das heißt, die Personen dürfen solange die Stadt betreten, bis die Erlaubnis widerrufen wird.
    Der besseren Übersicht wegen, sind die Personen, welche die Erlaubnis haben, in einer Liste zusammengefasst worden.
    Ausnahmen von dieser Regel, sind Notsituationen, wie Hilfeleistung, Transport, Übergaben von Gegenständen, etc., in denen die betreffende Person _kurz_ die Stadt betritt und immer in Begleitung einer Schwester ist, oder wegen Verletzungen, etc. die Stadt nicht verlassen kann. Im Falle des längeren Aufenthaltes einer Person, ist die Gilde zu informieren. Über jede Aushändigung eines Schlüssels ist die Gilde zu informieren, Ausnahmen sind Personen auf der Liste, die sowieso das Vertrauen der Schwestern genießen. Weiterhin sind zugangsberechtigt die Schmiede und Schürfer der mit der Schwesternschaft verbündeten Gemeinschaften - so wurde es im Asusa-Pakt festgelegt.

  • zu § 5 ) Schutz der Schwesternschaft

    Achtet bei all euren Handlungen darauf, dass Ihr dies im Sinne Eurer Gilde und als Vertreter derselbigen tut. Die Schwesternschaft ist vor Schaden zu bewahren. Wir Schwestern haben Haltung zu bewahren - als freie Frauen. Sollte es zu Übergriffen auf Schwestern kommen, so kommt § 6 zur Geltung. Jedoch ist Vorsicht walten zu lassen, da für die Schwesternschaft die verschärften Gildengesetze der Anerkannten Gilden in Stolzenforst gelten: (http://www.theow.de/htmdok/Gildengesetze.htm). Dh. im Ernstfall ist bei größeren Ausschreitungen mit dem Verfall der Gilde und dem Tod der Tochter des Mondes zu rechnen.

    Jede Schwester hat - auch nach ihrem Austreten - Schweigen zu bewahren über gildeninterne Vorgänge und auch über Geheimnisse der Schwesternschaft.

  • zu § 6 ) Verhalten nach außen

    Jede Schwester, die beleidigt wird, hat das Recht auf entsprechende Ahndung des Vergehens. Die Gildenrichterin ist auf jedenfall zu informieren.

    Verursacht ein(e) Außenstehender/-de vorsätzlich den Tot einer Schwester, so darf er ohne langes Reden in sein nächstes Leben geleitet werden (natürlich mit entsprechenden RP!!)
    Einschränkung: Dies gilt nur, solange die Tat nicht von der Schwester provoziert wurde, sie also an dem Geschehen selbst die Schuld trägt.

  • zu § 7 ) Aktivitäten der SdM

    Jeder Charakter, der in der Gemeinschaft ist, sollte dementsprechend häufig gespielt werden, nämliches als aktives und vollwertiges Mitglied. Nebencharaktere werden nur in Ausnahmefällen genommen.
    Unternehmungen innerhalb der Gilde sind bindend für alle. Das heißt, sollte ein Spieler während einer Gildenaktion IG sein,egal ob mit einem anderen Char oder eben jenem Gildenchar, so ist er auch dazu angehalten, daran teilzunehmen.
    Sollte man aus einem gewissen Grund verhindert sein, z.B. RL bedingt, dann muss das der Gildenführung mitteilen. Wenn man zu einem Termin nicht kann, ist das nicht so schlimm, schließlich kann jedem mal etwas dazwischen kommen, nur wenn es öfter vorkommt, dass man einfach nicht erscheint, obwohl es ausgemacht war, dann wird man schon ernsthaft daraufhin angesprochen.

    Es gibt ein Gildenvermögen, das als Gruppenkasse dient.
    Ebenso werden Ausrüstungen (Rüstung, Waffen) vorrätig gehalten und Verbrauchsmaterialien (Zauberreagenzien, Tränke).
    Jede Schwester ist frei, sich in Maßen zu bedienen. Ebenso ist jede Schwester angehalten, die Vorräte aufzufüllen. Dafür werden z.B. Schwesternjagden veranstaltet.

    Das interne Schwesternforum sollte aufmerksam und regelmäßig gelesen werden, damit man auf dem Laufenden bleibt, und nicht den Anschluss verliert. Wenn man einmal einige Zeit nicht dazu kommt, das Forum zu lesen, ist es ratsam, dies nachzuholen, damit nicht andauernd die gleichen Fragen gestellt, oder Themen aufgegriffen werden, die schon längst abgehandelt sind.
    Auch sollte man sich an Diskussionen und Abstimmungen dort beteiligen, da diese ebenso zum Gildenleben zählen.

  • zu § 8 ) Gesetzestreue

    Der Kodex Juris ist ebenfalls für Mitgliederinnen der Schwesternschaft des Mondes bindent.

  • OOC: PowerGaming, Diebstahl oder Bug-Mißbrauch wird gildenintern schwer bestraft. Und wird ggfs. auch dem Staff gemeldet.